Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen in Deutschland auf den B2B-Bereich (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen) ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Unternehmen untereinander standardisierte elektronische Rechnungen verwenden müssen.
Hier die wichtigsten Details:

Hintergrund und Neuerungen

Erweiterung der E-Rechnungspflicht:

  • Neben dem öffentlichen Sektor (B2G: Business-to-Government) gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 2025 auch für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B).
  • Diese Maßnahme basiert auf den Vorgaben der EU und den Zielen der deutschen Bundesregierung zur Digitalisierung und Bekämpfung von Steuerbetrug.

Formate und Standards:

  • Akzeptierte Formate sind solche, die der europäischen Norm EN-16931 entsprechen, z. B. im XML oder ZUGFeRD in der EN-konformen Version.
  • PDF allein reicht nicht mehr, da es nicht als strukturierte elektronische Rechnung zählt.

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