Ab dem 1. Januar 2025 wird die Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen in Deutschland auf den B2B-Bereich (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen) ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Unternehmen untereinander standardisierte elektronische Rechnungen verwenden müssen.
Hier die wichtigsten Details:
Hintergrund und Neuerungen
Erweiterung der E-Rechnungspflicht:
- Neben dem öffentlichen Sektor (B2G: Business-to-Government) gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 2025 auch für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B).
- Diese Maßnahme basiert auf den Vorgaben der EU und den Zielen der deutschen Bundesregierung zur Digitalisierung und Bekämpfung von Steuerbetrug.
Formate und Standards:
- Akzeptierte Formate sind solche, die der europäischen Norm EN-16931 entsprechen, z. B. im XML oder ZUGFeRD in der EN-konformen Version.
- PDF allein reicht nicht mehr, da es nicht als strukturierte elektronische Rechnung zählt.