Aktuelle Informationen zum Thema EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

EUDR (EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten)

Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr vorgeschlagen, wodurch die Rechtsvorschriften nun erst später in Kraft treten sollen. Konkret bedeutet dies, dass große Unternehmen die Regelungen ab dem 30. Dezember 2025 einhalten müssen, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben. Diese zusätzliche Zeitspanne von zwölf Monaten soll als „Einführungsphase“ dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung der Vorschriften sicherzustellen.

Das Ziel der Verordnung besteht darin, sicherzustellen, dass Produkte, die auf dem europäischen Markt verkauft werden, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Diese Verschiebung könnte den betroffenen Unternehmen mehr Zeit geben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen und sicherzustellen, dass ihre Lieferketten den strengen Kriterien entsprechen.

Trotz der Verschiebung betont die Kommission, dass auf technischer Ebene alle Umsetzungsinstrumente bereitstehen. Die Entscheidung scheint daher eher darauf abzuzielen, den Unternehmen genügend Zeit für eine reibungslose Anpassung an die neuen Anforderungen zu geben, ohne die eigentliche Zielsetzung der Verordnung zu gefährden.

Nächste Schritte

Die Kommission ist der Auffassung, dass mit den heute angekündigten Maßnahmen die notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung erfüllt sind: Mit den heute vorgelegten zusätzlichen Leitlinien wird die Fülle der Unterstützung, die Erzeugern, Handelsorganisationen und Partnerländern bei ihren Vorbereitungen zur Umsetzung der Verordnung zur Verfügung steht, ergänzt. Gleichzeitig ist die Kommission nach wie vor entschlossen, den Dialog und das Engagement nach Bedarf fortzusetzen.
Unternehmen und andere Interessenträger werden aufgefordert, ihre Verbindungen, Tests und Schulungen für die Nutzung des IT-Systems abzuschließen.
Die Kommission intensiviert die Dialoge mit den meisten betroffenen Ländern, die durch einen Vorschlag für einen Durchführungsrechtsakt bis zum 30. Juni 2025 in die rasche Fertigstellung des Länder-Benchmarkingsystems einfließen werden.
Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, den Vorschlag für eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum Ende des Jahres anzunehmen.


Hintergrund

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll sicherstellen, dass Produkte wie Palmöl, Soja, Holz und Kaffee, die in der EU verkauft werden, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Entwaldung ist eine Hauptursache des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt. Laut FAO wurden zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald zerstört – mehr als die Fläche der EU.

Das Gesetz wurde 2023 mit breiter Unterstützung im Parlament und Rat verabschiedet. Eine vorherige öffentliche Konsultation von 2021, die fast 1,2 Millionen Antworten erhielt, zeigte starken Rückhalt für strenge Sorgfaltspflichten.

Die vorgeschlagene Verschiebung der Umsetzung um ein Jahr soll den Unternehmen Zeit geben, sich anzupassen, ohne die ehrgeizigen Ziele der Verordnung zu beeinträchtigen.

Aktuelle Nachrichten und Informationen direkt in Ihr postfach

Der Schäfer Holz Newsletter um immer Up-To-Date zu bleiben